Fortbildung
Aufsichtspflichten tragen in der Praxis immer wieder zur Verunsicherung betroffener Mitarbeiter*innen bei. Im Gesetz findet die Aufsichtspflicht kaum Niederschlag. Es gibt keine allgemeingültigen Definitionen, gesetzlich festgelegte Beispiele, an denen sich die Praxis wie an einer Checkliste orientieren könnte.
Die Veranstaltung soll zeigen, dass die Aufsichtspflicht kein übertriebener Anlass zur Sorge ist. Anhand von Beispielen soll verdeutlicht werden, dass sich mit "gesundem Menschenverstand"
Aufsichtspflichten erfüllen lassen und wo die Verantwortung der einzelnen Mitarbeiter*innen, aber auch der Leitungskräfte und Träger der Einrichtungen/Leistungsangebote, liegt.
HINWEIS: Diese Veranstaltung gibt einen kurzen Ein- und Überblick zu dem Thema.
Am 19.10.2027 findet eine ausführlichere Veranstaltung statt, bei der auch Fallbeispiele aus den Einrichtungen eingebracht werden können
Referenten:
Edda Elmauer, Assessorin, Abteilungsleiterin, Allgem. Jugendhilfe / Recht
Lena Bley, Volljuristin
| Veranstaltungsnr. | 7-84566 |
| Datum | Do 20.05.2027, 9:00 - 11:00 Uhr |
| Ort | online |
| Gebühr | 40,00 € |
| Veranstalter | KJF in Koop. mit KEB |
| Anmeldung | KJF, Referat Personalentwicklung / Referat Pastoral Tel. 0941/5868520 E-Mail fobi@kjf-regensburg.de |