Fortbildung
Auch wenn der Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen bewusst sehr vorsichtig ist, kommen diese in den Arbeitsfeldern der Katholischen Jugendfürsorge doch immer mal wieder zum Einsatz, um die uns anvertrauten Menschen in der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe zu schützen. Diese Fortbildung soll Sicherheit geben: Was ist eine freiheitsentziehende Maßnahme im Rechtssinne? Welche gerichtlichen Genehmigungen brauche ich? Wer muss wann einwilligen? Muss ich immer Alternativen prüfen und wenn ja welche? Wann ist eine Freiheitsentziehung strafbar? In der praktischen Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen macht es einen Unterschied, ob behinderte Menschen gleich welchen Alters oder Kinder und Jugendliche ohne Behinderung betroffen sind. In der Veranstaltung werden diese verschiedenen Schwerpunkte mit unserer Juristin Frau
Elmauer besprochen.
Referentin:
Edda Elmauer, Assessorin, Abteilungsleiterin, Allgem. Jugendhilfe / Recht
Veranstaltungsnr. | 7-81565 |
Datum | Di 03.03.2026, 10:00 - 16:00 Uhr |
Ort | Haus Hermannsberg, Hermannsberg 1, 93109 Wiesent |
Gebühr | 130,00 € |
Veranstalter | KJF in Koop. mit KEB gefördert vom Staatministerium für Familie, Arbeit und Soziales |
Anmeldung | KJF, Referat Personalentwicklung / Referat Pastoral Tel. 0941/5868520 E-Mail fobi@kjf-regensburg.de |